Wer in Deutschland eine Vape benutzt, sollte wissen, wo das Dampfen erlaubt ist und wo Rauchverbote gelten. Denn für E-Zigaretten gelten je nach Ort unterschiedliche Vorschriften. Neben bundesweiten Regelungen spielen auch die Nichtraucherschutzgesetze der einzelnen Bundesländer und die Hausordnung des jeweiligen Betreibers eine Rolle.
Ein allgemeines Verbot für das Dampfen an allen öffentlichen Orten gibt es nicht. In bestimmten Bereichen, beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Personenbahnhöfen, ist die Benutzung elektronischer Zigaretten jedoch durch Bundesrecht eingeschränkt. Andere Orte, etwa Restaurants, Arbeitsplätze oder öffentliche Außenbereiche, müssen anhand der jeweils geltenden Regeln betrachtet werden.
Dieser Ratgeber erklärt, welche Vorschriften zu beachten sind und warum man nicht überall von denselben Bedingungen ausgehen kann.
Gibt es in Deutschland ein allgemeines Vape-Verbot?
Nein. In Deutschland gibt es kein pauschales Verbot, das die Verwendung von E-Zigaretten an sämtlichen öffentlichen Orten untersagt. Stattdessen gelten unterschiedliche Regelungen für bestimmte Einrichtungen und Situationen.
Dabei sind drei Ebenen besonders wichtig:
- Bundesrecht: Das Bundesnichtraucherschutzgesetz regelt unter anderem die Benutzung elektronischer Zigaretten in Einrichtungen des Bundes, öffentlichen Verkehrsmitteln und Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen.
- Landesrecht: Die Bundesländer können durch ihre Nichtraucherschutzgesetze weitere Bereiche erfassen, beispielsweise öffentliche Gebäude, Schulen oder bestimmte Außenflächen.
- Hausrecht und Nutzungsbedingungen: Betreiber von Restaurants, Hotels, Geschäften oder anderen Einrichtungen können zusätzliche Regeln für ihre Räumlichkeiten festlegen, soweit diese rechtlich zulässig sind.
Deshalb ist es wichtig, sowohl den konkreten Ort als auch die dort geltenden Vorschriften zu berücksichtigen.
Wo ist das Dampfen gesetzlich verboten?
In öffentlichen Verkehrsmitteln
In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Dampfen grundsätzlich nicht gestattet, soweit das Bundesnichtraucherschutzgesetz greift. Dazu zählen insbesondere die erfassten Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs.
Wer mit dem Zug, Bus oder einer Straßenbahn unterwegs ist, sollte die geltenden Verbote beachten und die E-Zigarette nicht einfach während der Fahrt benutzen.
Zusätzlich können die jeweiligen Verkehrsunternehmen eigene Beförderungsbedingungen und ergänzende Verhaltensregeln festlegen.
Die gesetzliche Grundlage ist § 1 des Bundesnichtraucherschutzgesetzes. Die Vorschrift bezieht die Benutzung elektronischer Zigaretten ausdrücklich in die entsprechenden Rauchverbote ein.
An Bahnhöfen und auf Bahnsteigen
Auch in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen gilt das Bundesnichtraucherschutzgesetz. Das Verbot betrifft die erfassten Gebäude und vollständig umschlossenen Räume.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem gesetzlichen Geltungsbereich und ergänzenden Regeln des jeweiligen Bahnhofsbetreibers. Für offene Bahnsteigbereiche können zusätzliche örtliche Vorgaben maßgeblich sein.
Deshalb sollte man auf Hinweisschilder und ausgewiesene Bereiche achten. Ein Bahnhof ist nicht automatisch ein Ort, an dem man überall dampfen darf, nur weil man sich gerade im Freien befindet.
In Bundesbehörden und bestimmten öffentlichen Gebäuden
In Einrichtungen des Bundes und der Verfassungsorgane des Bundes ist die Benutzung elektronischer Zigaretten in den vom Bundesnichtraucherschutzgesetz erfassten Gebäuden und vollständig umschlossenen Räumen grundsätzlich verboten.
Für andere öffentliche Gebäude können zusätzliche landesrechtliche Vorschriften gelten. Dazu zählen je nach Bundesland beispielsweise Behörden, Schulen oder weitere öffentlich zugängliche Einrichtungen.
Es ist deshalb nicht sinnvoll, alle öffentlichen Gebäude pauschal gleichzusetzen. Entscheidend sind die jeweils geltende Rechtsgrundlage und die konkreten örtlichen Regeln.
Offizielle Rechtsgrundlage: Bundesnichtraucherschutzgesetz – § 1 Rauchverbot.
Darf man in Restaurants, Bars und Cafés vapen?
Das hängt vom Bundesland, der Art des Gastronomiebetriebs und den geltenden Regeln ab.
In vielen Situationen ist das Dampfen in Innenräumen nicht ohne Weiteres erlaubt. Es kann durch landesrechtliche Nichtraucherschutzvorschriften oder die Hausordnung des Betriebs untersagt sein. Auch dort, wo keine unmittelbar einschlägige gesetzliche Regelung greift, kann der Betreiber die Benutzung von E-Zigaretten untersagen.
Für Gäste sind deshalb folgende Punkte wichtig:
- Innenräume: Vor der Benutzung einer Vape sollte geklärt werden, ob das Dampfen gesetzlich oder durch die Hausordnung untersagt ist.
- Außenbereiche: Eine Terrasse oder ein Außenbereich ist nicht automatisch überall vom Rauchverbot ausgenommen. Je nach Bundesland und Ort können besondere Einschränkungen gelten.
- Ausgewiesene Bereiche: Wenn ein Betrieb bestimmte Bereiche für das Rauchen oder Dampfen vorsieht, müssen die dort geltenden Regeln beachtet werden.
Man sollte außerdem nicht davon ausgehen, dass eine Erlaubnis für Tabakzigaretten automatisch auch für E-Zigaretten gilt. Maßgeblich sind die konkreten Vorschriften und die Regelungen des jeweiligen Betriebs.
Darf man am Arbeitsplatz vapen?
Am Arbeitsplatz gibt es keine pauschale Erlaubnis, während der Arbeit eine Vape zu benutzen.
Der Arbeitgeber muss die geltenden Arbeitsschutzvorschriften beachten. § 5 der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber, Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Welche konkreten Maßnahmen bei E-Zigaretten erforderlich sind, muss anhand der geltenden Vorschriften und der jeweiligen Arbeitsplatzsituation beurteilt werden.
Darüber hinaus können Arbeitgeber betriebliche Regeln für die Benutzung elektronischer Zigaretten festlegen. Das betrifft beispielsweise Büroräume, Produktionsbereiche oder gemeinsam genutzte Innenräume.
Wer während der Arbeit dampfen möchte, sollte deshalb zunächst die betrieblichen Vorgaben prüfen und gegebenenfalls einen dafür vorgesehenen Bereich nutzen.
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Darf man im Hotel oder in einer Ferienwohnung vapen?
Auch hier kommt es auf die jeweilige Unterkunft und die geltenden Vorschriften an.
Hotels können beispielsweise Nichtraucherzimmer anbieten und das Dampfen in Innenräumen durch ihre Hausordnung untersagen. Bei Ferienwohnungen können vertragliche Vereinbarungen und die Regeln des Vermieters relevant sein.
Vor der Benutzung einer Vape sollte man deshalb die Hausordnung oder die Buchungsbedingungen prüfen. Das gilt insbesondere für Innenräume, in denen sich andere Gäste aufhalten oder in denen eine ausdrückliche Nichtraucherregelung besteht.
Eine gebuchte Übernachtung bedeutet nicht automatisch, dass das Dampfen in sämtlichen Räumen erlaubt ist.
Darf man zu Hause oder auf dem Balkon vapen?
In der eigenen Wohnung gelten andere Voraussetzungen als in öffentlichen Einrichtungen. Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Nutzung uneingeschränkt zulässig ist.
In Mietwohnungen können mietvertragliche Regelungen, die Hausordnung und die Rechte anderer Bewohner eine Rolle spielen. Besonders relevant kann es werden, wenn Aerosole regelmäßig in benachbarte Wohnungen gelangen oder andere Bewohner erheblich beeinträchtigt werden.
Auf dem Balkon sollte man deshalb Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen und mögliche Konflikte vermeiden. Ob eine konkrete Nutzung rechtlich zulässig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Welche Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern?
Die Vorschriften zum Nichtraucherschutz unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Daher sollte man bei einer konkreten Frage nicht nur die bundesweiten Regelungen, sondern auch das jeweilige Landesrecht prüfen.
Ein Beispiel ist Baden-Württemberg: Seit dem 1. Juni 2026 gilt dort ein novelliertes Landesnichtraucherschutzgesetz. Es erfasst neben klassischen Tabakprodukten auch E-Zigaretten und vergleichbare Produkte. Die Regelungen betreffen unter anderem öffentlich zugängliche Innenräume, Schulen, bestimmte Haltestellen und weitere besonders geschützte Bereiche.
Diese Vorschriften gelten für Baden-Württemberg. Sie dürfen nicht automatisch auf andere Bundesländer übertragen werden.
Wer wissen möchte, ob das Dampfen an einem bestimmten Ort erlaubt ist, sollte daher folgende Fragen prüfen:
- Gibt es ein einschlägiges bundesrechtliches Verbot?
- Welche Nichtraucherschutzregelungen gelten im betreffenden Bundesland?
- Gibt es eine Hausordnung oder zusätzliche Vorgaben des Betreibers?
- Ist der konkrete Bereich ausdrücklich als Rauch- oder Dampfverbotszone gekennzeichnet?
Aktuelle Informationen sollten direkt bei den zuständigen Landesbehörden oder in den offiziellen Gesetzestexten nachgelesen werden.
Offizielle Informationen: Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg.
Welche Folgen kann ein Verstoß gegen das Vape-Rauchverbot haben?
Wer eine E-Zigarette an einem Ort benutzt, an dem das Dampfen verboten ist, muss damit rechnen, aufgefordert zu werden, die Nutzung einzustellen. Je nach Situation kann der Betreiber auch weitere Maßnahmen ergreifen, beispielsweise die betreffende Person aus dem Bereich verweisen.
Ob zusätzlich ein Bußgeld droht, hängt von der einschlägigen gesetzlichen Regelung und dem konkreten Verstoß ab. Es gibt keine einzelne Bußgeldsumme, die ohne Weiteres für sämtliche Situationen in Deutschland gilt.
Für Baden-Württemberg sieht das seit dem 1. Juni 2026 geltende Landesnichtraucherschutzgesetz beispielsweise bestimmte Bußgelder für Verstöße gegen die erfassten Verbote vor. Diese Beträge sind jedoch nicht automatisch auf andere Bundesländer übertragbar.
Am sichersten ist es, die örtlichen Hinweise zu beachten und bei Unsicherheit vorab beim Betreiber nachzufragen.
Häufige Fragen zum Dampfen in Deutschland
Darf man im Zug vapen?
Nein, in den vom Bundesnichtraucherschutzgesetz erfassten öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Benutzung elektronischer Zigaretten grundsätzlich verboten. Zusätzlich gelten die Regeln des jeweiligen Verkehrsunternehmens.
Darf man am Bahnhof vapen?
In den vom Bundesnichtraucherschutzgesetz erfassten Bereichen von Personenbahnhöfen gilt ein Rauchverbot, das auch E-Zigaretten umfasst. Für weitere Bereiche können zusätzliche örtliche Vorschriften gelten. Achte deshalb auf die Beschilderung und die Regeln des Betreibers.
Darf man im Restaurant eine E-Zigarette benutzen?
Das hängt von den geltenden landesrechtlichen Bestimmungen und den Regeln des Restaurants ab. Vor der Benutzung sollte geklärt werden, ob das Dampfen erlaubt ist.
Darf man an einer Bushaltestelle vapen?
Das lässt sich nicht für alle Bushaltestellen in Deutschland einheitlich beantworten. Es kommt unter anderem auf das jeweilige Bundesland und die örtlichen Vorschriften an. In Baden-Württemberg gelten seit dem 1. Juni 2026 beispielsweise besondere Verbote an Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs.
Darf man im Freien überall vapen?
Nein. Auch im Freien können gesetzliche Verbote gelten, beispielsweise in bestimmten Bereichen von Schulen, Spielplätzen oder öffentlichen Einrichtungen. Zusätzlich können Betreiber eigene Regeln festlegen.
Gelten Rauchverbote auch für nikotinfreie Vapes?
Wenn die einschlägige Vorschrift elektronische Zigaretten erfasst, kommt es grundsätzlich nicht allein darauf an, ob das verwendete Produkt Nikotin enthält. Beispielsweise bezieht das baden-württembergische Landesnichtraucherschutzgesetz E-Zigaretten unabhängig vom Nikotingehalt ein.
Darf der Arbeitgeber das Dampfen verbieten?
Arbeitgeber können im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben betriebliche Regeln für das Dampfen aufstellen. Beschäftigte sollten deshalb die jeweiligen Arbeitsschutzbestimmungen und internen Regelungen beachten.
Fazit: Vor dem Dampfen die örtlichen Regeln prüfen
In Deutschland ist das Dampfen nicht an allen öffentlichen Orten gleichermaßen erlaubt. Bundesrechtliche Rauchverbote erfassen unter anderem bestimmte Einrichtungen des Bundes, öffentliche Verkehrsmittel und Personenbahnhöfe. Darüber hinaus können Landesgesetze und die Regeln einzelner Betreiber weitere Einschränkungen vorsehen.
Wer eine Vape benutzen möchte, sollte deshalb die örtlichen Vorschriften und Hinweisschilder beachten. Gerade bei Restaurants, Arbeitsplätzen, öffentlichen Außenbereichen und Einrichtungen in unterschiedlichen Bundesländern lohnt sich eine genaue Prüfung.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.


