Wer mit dem ICE oder der Regionalbahn unterwegs ist, fragt sich vielleicht: Darf man im Zug eine Vape benutzen, gibt es eine Raucherpause während der Fahrt und was passiert, wenn man trotzdem dampft? In Deutschland ist die Antwort eindeutig: Das Dampfen von E-Zigaretten ist in öffentlichen Personenzügen verboten. Das gilt auch für nikotinfreie Vapes und für die Zugtoilette.
In diesem Ratgeber erfährst du, welche Regeln gelten, ob am Bahnhof gedampft werden darf und welche Folgen ein Verstoß haben kann.
Darf man im Zug dampfen?
Nein. In öffentlichen Personenzügen ist das Rauchen und Dampfen grundsätzlich verboten. Das betrifft sowohl klassische Zigaretten als auch elektronische Zigaretten und vergleichbare Verdampfer.
Die gesetzliche Grundlage ist das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG). Nach § 1 umfasst das Rauchverbot in öffentlichen Personenverkehrsmitteln ausdrücklich auch die Benutzung elektronischer Zigaretten. Das Verbot gilt unabhängig davon, ob eine Vape Nikotin enthält oder nikotinfrei ist.
Wer mit dem ICE, IC oder einer Regionalbahn fährt, sollte seine E-Zigarette deshalb während der gesamten Fahrt ausgeschaltet und verstaut lassen. Auch ein kurzer Zug oder wenige Züge sind nicht erlaubt.
Weitere Informationen zu den allgemeinen gesetzlichen Regelungen findest du in unserem Beitrag zum [E-Zigaretten-Gesetz in Deutschland].
Darf man im ICE dampfen?
Nein. Im ICE ist das Dampfen nicht gestattet. Das Verbot gilt in den Sitzbereichen ebenso wie in den Gängen, Übergangsbereichen und Toiletten.
Auch wenn andere Fahrgäste eine E-Zigarette verwenden oder ein Gerät scheinbar keinen sichtbaren Dampf erzeugt, entsteht dadurch keine Ausnahme. Fahrgäste müssen die geltenden Vorschriften und die Anweisungen des Zugpersonals beachten.
Das gilt ebenso für andere Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn, beispielsweise IC- und EC-Verbindungen.
ICE Raucherpause: Darf man während eines Halts aussteigen?
Eine ICE Raucherpause gibt es nicht als regulären Bestandteil der Zugfahrt. Ein planmäßiger Halt bedeutet nicht automatisch, dass Fahrgäste Zeit zum Rauchen oder Dampfen haben.
Ob du den Zug während eines Halts verlassen kannst, hängt unter anderem vom Fahrplan, der Aufenthaltsdauer und den Ansagen des Zugpersonals ab. Steige nicht allein zum Dampfen aus, wenn dadurch die Gefahr besteht, dass du die Weiterfahrt verpasst.
Wenn du eine längere Reise planst, solltest du die Fahrt möglichst ohne ungeplante Zwischenstopps organisieren. Für eine Pause kommt nur ein geeigneter Aufenthalt außerhalb des Zuges infrage, bei dem du rechtzeitig wieder einsteigen kannst und die örtlichen Regeln beachtest.
Im Zug rauchen: Ist die Toilette eine Ausnahme?
Nein. Wer nach „Im Zug rauchen Toilette“ oder „Vapen auf Zug Toilette“ sucht, sollte wissen: Die Zugtoilette ist kein erlaubter Ort zum Rauchen oder Dampfen.
Das gilt auch für die ICE Toilette. Eine geschlossene Tür macht die Nutzung einer Vape nicht zulässig. Das Verbot gilt im gesamten Zug und nicht nur im Fahrgastraum.
Dampfen auf der Toilette kann außerdem weitere Probleme verursachen. Wenn ein Rauch- oder Brandmelder ausgelöst wird, kann das zu einer Überprüfung durch das Zugpersonal führen. Je nach Situation kann es zu einer betrieblichen Störung kommen.
Deshalb gilt: Verwende deine E-Zigarette weder auf der Toilette noch in anderen abgeschlossenen Bereichen des Zuges.
ICE Rauchmelder: Erkennt der Melder eine Vape?
Ob ein bestimmter ICE Rauchmelder Vape-Aerosol erkennt, hängt von der eingesetzten Technik und den jeweiligen Umgebungsbedingungen ab. Nicht jeder Melder reagiert auf jede Art von Aerosol gleich.
Es wäre deshalb falsch, pauschal zu behaupten, dass jede Vape automatisch einen Alarm auslöst oder dass E-Zigaretten von Rauchmeldern grundsätzlich nicht erkannt werden.
Entscheidend ist ohnehin nicht, ob ein Alarm ausgelöst wird: Das Dampfen ist im Zug bereits unabhängig davon verboten. Wer versucht, eine Vape auf der Toilette oder an einem anderen Ort im Zug zu verstecken, riskiert unnötige Konflikte und mögliche betriebliche Folgen.
Rauchen auf langen Zugfahrten: Welche Alternativen gibt es?
Bei längeren Strecken kann es unangenehm sein, über mehrere Stunden nicht dampfen zu können. Trotzdem ist die Nutzung einer Vape während der Fahrt nicht erlaubt.
Wenn du eine lange Zugfahrt planst, helfen dir diese Hinweise:
- Vor der Abfahrt planen: Prüfe die Reisedauer und mögliche Umstiege, bevor du deine Verbindung buchst.
- Den Zug nicht eigenmächtig verlassen: Ein kurzer Halt ist keine Garantie für ausreichend Zeit außerhalb des Zuges.
- Bahnhofsregeln beachten: Wenn du während eines regulären Aufenthalts dampfen möchtest, informiere dich über die gekennzeichneten Raucherbereiche.
- Rechtzeitig zurückkehren: Plane genügend Zeit für den Weg zum Bahnsteig und den Wiedereinstieg ein.
Eine Raucherzone am Bahnhof berechtigt nicht dazu, im Zug zu dampfen. Umgekehrt darfst du auch auf dem Bahnsteig nicht automatisch überall eine E-Zigarette benutzen.
Vape am Bahnhof: Wo ist Dampfen erlaubt?
Auf Bahnhöfen gelten ebenfalls Regeln. Nach dem Bundesnichtraucherschutzgesetz ist das Rauchen einschließlich der Benutzung elektronischer Zigaretten in den erfassten Bereichen öffentlicher Personenbahnhöfe grundsätzlich verboten. Gesondert gekennzeichnete Raucherbereiche können eine Ausnahme bilden.
Die Hausordnung der Deutschen Bahn untersagt das Rauchen, einschließlich der Verwendung von E-Zigaretten und Verdampfern, außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche.
Achte deshalb auf die Beschilderung am jeweiligen Bahnhof. Nutze nur die dafür vorgesehenen Bereiche und halte dich an die örtlichen Hinweise. Bei Bahnhöfen anderer Betreiber können zusätzliche oder abweichende Hausordnungen zu beachten sein.
Eine ausführlichere Übersicht zu unterschiedlichen Orten findest du in unserem Beitrag [Wo darf man in Deutschland vapen?].
Vapen im Zug: Welche Strafe droht?
Wer trotz des Verbots im Zug dampft, muss mit Konsequenzen rechnen. Welche Folgen im Einzelfall eintreten, hängt von den Umständen und den anwendbaren gesetzlichen sowie betrieblichen Vorschriften ab.
Nach § 5 BNichtrSchG kann ein Verstoß gegen das gesetzliche Rauchverbot als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Zusätzlich können die Beförderungsbedingungen und die Anweisungen des Zugpersonals relevant sein.
Mögliche Folgen können sein:
- eine Aufforderung, das Dampfen sofort einzustellen;
- weitere Maßnahmen durch das Zugpersonal bei einem Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen;
- eine Geldbuße, wenn die Voraussetzungen für eine Ordnungswidrigkeit erfüllt sind;
- zusätzliche Konsequenzen, wenn durch das Verhalten eine Betriebsstörung oder ein anderer Schaden entsteht.
Eine einheitliche pauschale Strafe für jeden Fall lässt sich daraus nicht ableiten. Insbesondere sollte man keine feste Bußgeldhöhe angeben, ohne die einschlägige Rechtsgrundlage und die konkreten Umstände geprüft zu haben.
Rauchen im Zug seit wann verboten?
Das bundesweite Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln wurde mit dem Bundesnichtraucherschutzgesetz eingeführt, das am 1. September 2007 in Kraft trat. Die Regelung wurde später erweitert.
Mit der Gesetzesänderung von 2024 wurde ausdrücklich klargestellt, dass das Verbot auch die Benutzung elektronischer Zigaretten und bestimmter weiterer Verdampfungsgeräte umfasst.
Wer nach „Rauchen im Zug seit wann verboten“ sucht, sollte daher zwischen dem ursprünglichen Rauchverbot und der späteren ausdrücklichen Einbeziehung elektronischer Zigaretten unterscheiden.
Häufige Fragen zu Vapes im Zug
Darf man eine nikotinfreie Vape im Zug benutzen?
Nein. Das Verbot der Benutzung elektronischer Zigaretten im öffentlichen Personenverkehr hängt nicht davon ab, ob das Liquid Nikotin enthält.
Darf man auf der ICE-Toilette vapen?
Nein. Die Toilette ist kein Ausnahmebereich. Auch dort ist die Verwendung einer E-Zigarette während der Fahrt nicht erlaubt.
Darf man bei einem Zugstopp kurz dampfen?
Nur wenn du den Zug rechtmäßig verlassen kannst, ausreichend Zeit hast und die Regeln am jeweiligen Bahnhof beachtest. Ein Halt ist keine garantierte Raucherpause.
Darf man am Bahnhof eine Vape benutzen?
In den erfassten Bahnhofsbereichen grundsätzlich nicht außerhalb gekennzeichneter Raucherbereiche. Beachte die Hausordnung und die Beschilderung vor Ort.
Gilt das Verbot auch für Einweg-Vapes?
Ja. Das Verbot betrifft die Benutzung elektronischer Zigaretten und unterscheidet nicht danach, ob das Gerät wiederaufladbar oder ein Einwegprodukt ist.
Kann eine Vape den Rauchmelder im ICE auslösen?
Das hängt von der jeweiligen Meldertechnik und den Bedingungen vor Ort ab. Eine zuverlässige pauschale Aussage ist nicht möglich. Das Dampfen bleibt unabhängig von einer möglichen Alarmauslösung verboten.
Fazit: Vapen im Zug ist nicht erlaubt
In deutschen öffentlichen Personenzügen ist die Verwendung von E-Zigaretten verboten. Das gilt für ICE, IC und Regionalzüge ebenso wie für Toiletten und andere Bereiche innerhalb des Zuges. Auch nikotinfreie Vapes sind keine Ausnahme.
Am Bahnhof darfst du nur dort dampfen, wo es nach den geltenden Regeln ausdrücklich gestattet ist, beispielsweise in gekennzeichneten Raucherbereichen. Bei langen Zugfahrten solltest du mögliche Pausen im Voraus planen und die Anweisungen des Zugpersonals beachten.
Offizielle Quellen zur weiteren Prüfung:
- Bundesnichtraucherschutzgesetz, § 1 und § 5: https://www.gesetze-im-internet.de/bnichtrschg/__1.html
- Deutsche Bahn: https://www.bahn.de/
- DB-Hausordnung für Bahnhöfe: https://www.bahnhof.de/hausordnung


